Johannes Will-Fuchs


Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs

Vita

  • Geboren in Schweinfurt am 3.3.1969
  • 1989 Abitur am Martin-Pollich-Gymnasium in Mellrichstadt
  • Sommer 1991 bis Frühjahr 1995: Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilian-Universität in Würzburg
  • 1995: Abschluss des Studiums und Ablegung der ersten juristischen Staatsprüfung in Würzburg
  • 1995: Geschäftsführer der familieneigenen Fuchs Grundstücksverwaltungs GbR
  • 1995 bis 1997: Vorbereitung für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst in Schweinfurt
  • 1997: Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung
  • Februar 1998: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft/Bundesrepublik Deutschland und Tätigkeit als Rechtsanwalt/Bundesrepublik Deutschland in Schweinfurt
  • 2006: 2. Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins Schweinfurt und Umgebung e.V.
  • 2006: Geschäftsführer der Fuchs Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG
  • Februar 2006: Ernennung zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. (Geltende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO, Fachanwaltsordnung -FAO einzusehen z.B. unter: www.brak.de)

 

Schwerpunkte

 

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Seit Februar 2006 ist Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen(geltende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO, Fachanwaltsordnung -FAO einzusehen z.B. unter: www.brak.de).

Das Rechtsgebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts umfasst sowohl den Bereich des Wohnraummietrechts als auch den Bereich der Vermietung von sämtlichen anderweitigen Gegenständen, insbesondere der Vermietung von

Grundstücken und sonstigen Mietflächen wie beispielsweise Ladeneinheiten und
Büros.

Zu den mietrechtlichen Schwerpunkten von Rechtsanwalt Will-Fuchs zählt diePrüfung und das Verhandeln von Mietverträgen und Mietkündigungen ebenso, wie das Führen von Räumungsverfahren, wobei er im Bereich derMietvertragsgestaltung, speziell, wenn es um gewerbliche Mietobjekte geht, bundesweit tätig ist.

Daneben übernimmt er die Beratung und Bearbeitung bei allen Sachverhalten desImmobilienrechts. Dies betrifft insbesondere auch die Erstellung, Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Betriebs-/Heizkostenabrechnungen, sowie die Geltendmachung entsprechender Schadensersatzansprüche aufgrund hinterlassener Mietschäden bzw. nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen.

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts gehört die Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. einzelne Wohnungseigentümer
über die sich aus der Mitgliedschaft im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft ergebenden Rechte und Pflichten zu den Aufgaben von Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs, aber auch das Durchsetzen bzw. Abwehren von Ansprüchen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten.

Des Weiteren ist Rechtsanwalt Will-Fuchs auch an der praktischen Arbeit der Immobilienverwaltung beteiligt, nachdem er seit 1996 die Verwaltung der familieneigenen Immobilien zunächst in Form der Fuchs Grundstücksverwaltungs GbR und seit 2006 als Geschäftsführer der Fuchs Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG verantwortlich wahrnimmt.

 

Bank- und Kapitalmarktrecht

In dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts ist Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Kreditgeschäften tätig – insbesondere im Rahmen von Insolvenzverfahren.

Dabei gehört auch die Vertretung von Banken innerhalb solcher Verfahren, aber auch bei Zwangsversteigerungsverfahren sowie der gesamteForderungseinzug zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten.

 

Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechtes berät und vertritt Rechtsanwalt Will-Fuchs
mittelständische Unternehmen in allen damit verbundenen juristischen
Fragestellungen.

Dabei bildet die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Gesellschaftsverträgen einen wichtigen Schwerpunkt seines Wirkens. Des Weiteren berät Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs Unternehmen bei derGestaltung sowie der Abwicklung von Gesellschaftsverträgen.

Dabei gilt es, praxisgerechte Lösungen für den Ein-/Ausstieg entsprechender Mitgesellschafter zu erarbeiten sowie erbrechtliche Lösungen zu finden. Ein weiterer wesentlicher Aspekt der gesellschaftsrechtlichen Beratung ist die Verknüpfung der gesellschaftsrechtlichen Problemstellungen mit den jeweils relevanten insolvenzrechtlichen Schnittstellen. Insbesondere in engerKooperation mit entsprechenden Steuerberatern werden Konzepte zur zukunftsorientierten Positionierung von Unternehmen entwickelt, die den Bereich Haftung, Insolvenz und Unternehmensnachfolge beinhalten.

 

Erbrecht

Die anwaltlichen Aufgaben im Bereich des Erbrechts erstrecken sich auf das gesamte materielle und prozessuale Erbrecht. Dies beinhaltet die Vertretung von Erben bzw. anderweitigen Beteiligten im Rahmen eines Erbfalles und die Durchsetzung berechtigter bzw. Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Des Weiteren ist Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs beratend und vertragsgestaltend zur Entwicklung tragfähiger und praxisorientierterNachfolgeregelungen im Unternehmensbereich, wie bei der Stellung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen tätig.

 

Sekretariat Rechtsanwalt Will-Fuchs

Frau Dellert

Telefon:  09721/7169-19

Blatt und Kollegen Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs
Sekretariat Rechtsanwalt Will-Fuchs,

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j.will-fuchs@kanzlei-blatt.de

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