Johannes Will-Fuchs


Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs

Ihr kompetenter und erfahrener Ansprechpartner im Immobilien-, Miet- und Erbrecht

Der Aufbau sowie die Verwaltung und der Erhalt von Immobilienvermögen stellt unter Berücksichtigung der aktuellen und nahezu täglich sich verändernden umfangreichen gesetzlichen und technischen Anforderungen auch für einen Profi eine kaum zu bewältigende Aufgabe dar.
Dies insbesondere, da in vielen Fällen die Kernkompetenz des jeweiligen Eigentümers sich nicht auf den Bereich der Immobilienverwaltung erstreckt und die Anschaffung der Immobilien gerade in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, zur Sicherung des Lebensstandards und der Altersvorsorge erfolgt ist.

Diese „Mammutaufgabe“ ist kaum zu bewältigen und mit erheblichen Risiken verbunden.

Sollten Sie in den oben beschriebenen Bereichen Fragen, Sorgen, Ängste oder Nöte haben, können Sie direkt einen persönlichen oder telefonischen Termin für eine Erstberatung vereinbaren.
Selbstverständlich werden Sie stets vor Beginn der Beratung über entsprechende Kosten aufgeklärt.

Profil

Immobilienrecht

Herr Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs, der seit 2006 den Titel: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht führen darf und über eine mehr als 25-jährige Berufserfahrung verfügt kann Sie in nahezu allen Fragen der Immobilienverwaltung konstruktiv, lösungsorientiert beraten. Ebenso sind betriebswirtschaftliche Belange stets mit einzubeziehen.

Die besondere Kompetenz des Herrn RA Will-Fuchs besteht auch darin, dass er nicht nur über die fachliche Kompetenz als Rechtsanwalt verfügt, sondern selbst als Geschäftsführer einer immobilienverwaltenden GmbH & Co. KG stets mit den Problemen des Alltags befasst ist und diese zielorientiert bewältigen kann bzw. muss.

Herr Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs kann sie in allen Belangen des Mietrechtes, insbesondere auch im Bereich des Gewerbemietrechtes beraten und vertreten. Gerade bei der Erstellung neuer Mietverträge im Gewerbemietrecht, die entsprechende finanzielle Risiken beinhalten und auf längere Zeit abgestellt sind, bedarf es einer komplexen fundierten und zielorientierten Bearbeitung. Auch im Bereich der Abwicklung und Beendigung von Mietverhältnissen ist eine Beratung insbesondere auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen zielorientiert vorzunehmen. Im Bereich der Erstellung von Gewerbemietverträgen verfügt er aufgrund seiner bundesweit gesammelten einschlägigen Erfahrung über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten.

Erbrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn RA Johannes Will-Fuchs ist der Bereich des Erbrechtes. Dies sowohl bei der Gestaltung entsprechender Vorsorgevollmachten, testamentarischen Regelungen bzw. entsprechender Erbverträge als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen eines Erbfalles. Aufgrund seiner ehemaligen Krebserkrankung und der durch ihn ausgeübten familieneigenen Immobilienverwaltung verfügt er über die notwendige Empathie und Kompetenz sich in stets emotional belastete Sachverhalte einzuarbeiten und hier mit entsprechenden Ratschlägen zur Verfügung zu stehen.

Ebenso verfügt er über die Fähigkeit sich in entsprechende Sachverhalte einzudenken und insbesondere unter Berücksichtigung der steuerlichen Konsequenzen mögliche Gestaltungen der vorweggenommenen Erbfolge, zu erarbeiten.

Hier finden Sie Bewertungen und Erfahrungsberichte – www.anwalt.de.

  • Geboren in Schweinfurt am 3.3.1969

 

  • 1989 Abitur am Martin-Pollich-Gymnasium in Mellrichstadt

 

  • Sommer 1991 bis Frühjahr 1995: Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilian-Universität in Würzburg

 

  • 1995: Abschluss des Studiums und Ablegung der ersten juristischen Staatsprüfung in Würzburg

 

  • 1995: Geschäftsführer der familieneigenen Fuchs Grundstücksverwaltungs GbR

 

  • 1995 bis 1997: Vorbereitung für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst in Schweinfurt

 

  • 1997: Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung

 

  • Februar 1998: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft/Bundesrepublik Deutschland und Tätigkeit als Rechtsanwalt/Bundesrepublik Deutschland in Schweinfurt

 

  • 2006: 2. Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins Schweinfurt und Umgebung e.V.

 

  • 2006: Geschäftsführer der Fuchs Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG

 

  • Februar 2006: Ernennung zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. (Geltende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO, Fachanwaltsordnung -FAO einzusehen z.B. unter: www.brak.de)

Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Über 25 Jahre Erfahrung
  • Fachanwalt
  • Schnelle Kontaktaufnahme
Sekretariat Rechtsanwalt Will-Fuchs,

Frau Dellert:
Telefon:  09721/7169-19
j.will-fuchs@kanzlei-blatt.de

Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Über 25 Jahre Erfahrung
  • Fachanwalt
  • Schnelle Kontaktaufnahme
Sekretariat Rechtsanwalt Will-Fuchs,

Frau Dellert:
Telefon:  09721/7169-19
j.will-fuchs@kanzlei-blatt.de

Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs

Ihr kompetenter und erfahrener Ansprechpartner im Immobilien-, Miet- und Erbrecht

Der Aufbau sowie die Verwaltung und der Erhalt von Immobilienvermögen stellt unter Berücksichtigung der aktuellen und nahezu täglich sich verändernden umfangreichen gesetzlichen und technischen Anforderungen auch für einen Profi eine kaum zu bewältigende Aufgabe dar.
Dies insbesondere, da in vielen Fällen die Kernkompetenz des jeweiligen Eigentümers sich nicht auf den Bereich der Immobilienverwaltung erstreckt und die Anschaffung der Immobilien gerade in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, zur Sicherung des Lebensstandards und der Altersvorsorge erfolgt ist.

Diese „Mammutaufgabe“ ist kaum zu bewältigen und mit erheblichen Risiken verbunden.

Sollten Sie in den oben beschriebenen Bereichen Fragen, Sorgen, Ängste oder Nöte haben, können Sie direkt einen persönlichen oder telefonischen Termin für eine Erstberatung vereinbaren.
Selbstverständlich werden Sie stets vor Beginn der Beratung über entsprechende Kosten aufgeklärt.

Profil

Immobilienrecht

Herr Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs, der seit 2006 den Titel: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht führen darf und über eine mehr als 25-jährige Berufserfahrung verfügt kann Sie in nahezu allen Fragen der Immobilienverwaltung konstruktiv, lösungsorientiert beraten. Ebenso sind betriebswirtschaftliche Belange stets mit einzubeziehen.

Die besondere Kompetenz des Herrn RA Will-Fuchs besteht auch darin, dass er nicht nur über die fachliche Kompetenz als Rechtsanwalt verfügt, sondern selbst als Geschäftsführer einer immobilienverwaltenden GmbH & Co. KG stets mit den Problemen des Alltags befasst ist und diese zielorientiert bewältigen kann bzw. muss.

Herr Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs kann sie in allen Belangen des Mietrechtes, insbesondere auch im Bereich des Gewerbemietrechtes beraten und vertreten. Gerade bei der Erstellung neuer Mietverträge im Gewerbemietrecht, die entsprechende finanzielle Risiken beinhalten und auf längere Zeit abgestellt sind, bedarf es einer komplexen fundierten und zielorientierten Bearbeitung. Auch im Bereich der Abwicklung und Beendigung von Mietverhältnissen ist eine Beratung insbesondere auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen zielorientiert vorzunehmen. Im Bereich der Erstellung von Gewerbemietverträgen verfügt er aufgrund seiner bundesweit gesammelten einschlägigen Erfahrung über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten.

Erbrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn RA Johannes Will-Fuchs ist der Bereich des Erbrechtes. Dies sowohl bei der Gestaltung entsprechender Vorsorgevollmachten, testamentarischen Regelungen bzw. entsprechender Erbverträge als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen eines Erbfalles. Aufgrund seiner ehemaligen Krebserkrankung und der durch ihn ausgeübten familieneigenen Immobilienverwaltung verfügt er über die notwendige Empathie und Kompetenz sich in stets emotional belastete Sachverhalte einzuarbeiten und hier mit entsprechenden Ratschlägen zur Verfügung zu stehen.

Ebenso verfügt er über die Fähigkeit sich in entsprechende Sachverhalte einzudenken und insbesondere unter Berücksichtigung der steuerlichen Konsequenzen mögliche Gestaltungen der vorweggenommenen Erbfolge, zu erarbeiten.

Hier finden Sie Bewertungen und Erfahrungsberichte – www.anwalt.de.

    • Geboren in Schweinfurt am 3.3.1969

     

    • 1989 Abitur am Martin-Pollich-Gymnasium in Mellrichstadt

     

    • Sommer 1991 bis Frühjahr 1995: Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilian-Universität in Würzburg

     

    • 1995: Abschluss des Studiums und Ablegung der ersten juristischen Staatsprüfung in Würzburg

     

    • 1995: Geschäftsführer der familieneigenen Fuchs Grundstücksverwaltungs GbR

     

    • 1995 bis 1997: Vorbereitung für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst in Schweinfurt

     

    • 1997: Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung

     

    • Februar 1998: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft/Bundesrepublik Deutschland und Tätigkeit als Rechtsanwalt/Bundesrepublik Deutschland in Schweinfurt

     

    • 2006: 2. Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins Schweinfurt und Umgebung e.V.

     

    • 2006: Geschäftsführer der Fuchs Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG

     

    • Februar 2006: Ernennung zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. (Geltende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO, Fachanwaltsordnung -FAO einzusehen z.B. unter: www.brak.de)