Thomas Wildanger


Rechtsanwalt Thomas Wildanger

Ihr kompetenter und erfahrener Ansprechpartner im Familienrecht

 

Eine Trennung oder Scheidung stellt nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine psychische Belastung für die gesamte Familie dar. Solche Lebensereignisse bringen emotionale und rechtliche Herausforderungen mit sich.

Mit Rechtsanwalt Thomas Wildanger steht Ihnen ein kompetenter und erfahrener Fachanwalt für Familienrecht zur Seite, der Sie lösungsorientiert und individuell berät und vertritt.

Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht mit Bezügen zum Erb- und Gesellschaftsrecht.

 

Banken- und Kapitalmarktrecht
Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit von RA Thomas Wildanger bildet das Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Investmentgeschäfte, alternative Anlageformen und Vermögensverwaltung. Seit 2008 steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Wildanger auch in bankenrechtlichen Angelegenheiten als Fachanwalt mit Durchsetzungsvermögen und Engagement zur Verfügung.

Sie suchen einen erfahrenen Spezialisten? Gerne können Sie jetzt einen persönlichen oder telefonischen Termin für eine Erstberatung vereinbaren.

Profil

Familienrecht

Seit dem 08.03.2006 ist Rechtsanwalt Thomas Wildanger befugt die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen (geltende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO, Fachanwaltsordnung -FAO einzusehen z.B. unter: www.brak.de).

Seine Tätigkeit im Familienrecht erstreckt sich auf das gesamte materielle Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht sowie die Bezüge zum Erb- und Gesellschaftsrecht. Dazu zählen das Scheidungs- und Unterhaltsrecht, die Auseinandersetzung des Vermögens, Regelung von Umgangsfragen und daselterliche Sorgerecht. Ebenso
die Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen anlässlich der Eheschließung oder der Trennung und Scheidung.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Seit dem 30.04.2008 ist Rechtsanwalt Thomas Wildanger „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“. (Geltende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwalts- ordnung – BRAO, Fachanwaltsordnung -FAO einzusehen z.B.
unter: www.brak.de)

Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst die Bereiche Bankvertragsrecht,
dasKreditvertragsrecht und Kreditsicherung sowie den gesamten Zahlungsverkehr, aber auch sonstige Bargeschäfte wie Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft und Emissionsgeschäft.

Einen besonderen Schwerpunkt der Tätigkeit von RA Thomas Wildanger bildet das Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Investmentgeschäfte, alternative Anlageformen und Vermögensverwaltung. Des Weiteren zählen auch Factoring- und Leasinggeschäfte zu diesem Rechtsgebiet. Außerdem berät er Banken juristisch, wie diese mögliche Geldwäsche vorbeugen und bekämpfen können.

Bau- und Architektenrecht

Im Bau und Architektenrecht beschäftige sich RA Thomas Wildanger vor allem mit Werkverträgen auf der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite. Die Durchführung von Beweissicherungsverfahren und daran anschließendMangelbeseitigungsverfahren gehört ebenso zu seinem Aufgabengebiet wie die Durchsetzung berechtigter Vergütungsansprüche auf Seiten der Auftragnehmer.

Hier finden Sie Bewertungen und Erfahrungsberichte – www.anwalt.de.

  • Geboren in Schweinfurt, dort 1986 die allgemeine Hochschulreife erreicht

 

  • 1987 – 1990 Ausbildung zum Bankkaufmann in der Sparkasse Schweinfurt

 

  • ab 1990: Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg,

 

  • 1994 erstes Staatsexamen in Würzburg

 

  • 1994 – 1996 Referendariat im Bezirk des OLG Bamberg,

 

  • 1996: zweites Staatsexamen in Würzburg

 

  • 28.02.1997 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit als Rechtsanwalt (Rechtsanwalt/Bundesrepublik Deutschland) in Schweinfurt

 

  • 08.03.2006 Ernennung zum Fachanwalt für Familienrecht (geltende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO, Fachanwaltsordnung -FAO einzusehen z.B. unter: www.brak.de).

 

  • 30.04.2008 Ernennung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Ihr Fachanwalt für Familienrecht

  • Fachanwalt für Banken- und Kapitalmarktrecht

  • Fokus im Baurecht

  • Schnelle Kontaktaufnahme

Sekretariat Rechtsanwalt Wildanger

Frau Peichl

Telefon: 09721/7169-21

Ihr Fachanwalt für Familienrecht

  • Fachanwalt für Banken- und Kapitalmarktrecht

  • Fokus im Baurecht

  • Schnelle Kontaktaufnahme

Sekretariat Rechtsanwalt Wildanger

Frau Wirsing

Telefon: 09721/7169-10

Rechtsanwalt Thomas Wildanger

Ihr kompetenter und erfahrener Ansprechpartner im Familienrecht

 

Eine Trennung oder Scheidung stellt nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine psychische Belastung für die gesamte Familie dar. Solche Lebensereignisse bringen emotionale und rechtliche Herausforderungen mit sich.

Mit Rechtsanwalt Thomas Wildanger steht Ihnen ein kompetenter und erfahrener Fachanwalt für Familienrecht zur Seite, der Sie lösungsorientiert und individuell berät und vertritt.

Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht mit Bezügen zum Erb- und Gesellschaftsrecht.

 

Banken- und Kapitalmarktrecht
Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit von RA Thomas Wildanger bildet das Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Investmentgeschäfte, alternative Anlageformen und Vermögensverwaltung. Seit 2008 steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Wildanger auch in bankenrechtlichen Angelegenheiten als Fachanwalt mit Durchsetzungsvermögen und Engagement zur Verfügung.

Sie suchen einen erfahrenen Spezialisten? Gerne können Sie jetzt einen persönlichen oder telefonischen Termin für eine Erstberatung vereinbaren.

Profil

Familienrecht

Seit dem 08.03.2006 ist Rechtsanwalt Thomas Wildanger befugt die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen (geltende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO, Fachanwaltsordnung -FAO einzusehen z.B. unter: www.brak.de).

Seine Tätigkeit im Familienrecht erstreckt sich auf das gesamte materielle Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht sowie die Bezüge zum Erb- und Gesellschaftsrecht. Dazu zählen das Scheidungs- und Unterhaltsrecht, die Auseinandersetzung des Vermögens, Regelung von Umgangsfragen und daselterliche Sorgerecht. Ebenso
die Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen anlässlich der Eheschließung oder der Trennung und Scheidung.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Seit dem 30.04.2008 ist Rechtsanwalt Thomas Wildanger „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“. (Geltende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwalts- ordnung – BRAO, Fachanwaltsordnung -FAO einzusehen z.B.
unter: www.brak.de)

Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst die Bereiche Bankvertragsrecht,
dasKreditvertragsrecht und Kreditsicherung sowie den gesamten Zahlungsverkehr, aber auch sonstige Bargeschäfte wie Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft und Emissionsgeschäft.

Einen besonderen Schwerpunkt der Tätigkeit von RA Thomas Wildanger bildet das Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Investmentgeschäfte, alternative Anlageformen und Vermögensverwaltung. Des Weiteren zählen auch Factoring- und Leasinggeschäfte zu diesem Rechtsgebiet. Außerdem berät er Banken juristisch, wie diese mögliche Geldwäsche vorbeugen und bekämpfen können.

Bau- und Architektenrecht

Im Bau und Architektenrecht beschäftige sich RA Thomas Wildanger vor allem mit Werkverträgen auf der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite. Die Durchführung von Beweissicherungsverfahren und daran anschließendMangelbeseitigungsverfahren gehört ebenso zu seinem Aufgabengebiet wie die Durchsetzung berechtigter Vergütungsansprüche auf Seiten der Auftragnehmer.

Hier finden Sie Bewertungen und Erfahrungsberichte – www.anwalt.de.

    • Geboren in Schweinfurt, dort 1986 die allgemeine Hochschulreife erreicht

     

    • 1987 – 1990 Ausbildung zum Bankkaufmann in der Sparkasse Schweinfurt

     

    • ab 1990: Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg,

     

    • 1994 erstes Staatsexamen in Würzburg

     

    • 1994 – 1996 Referendariat im Bezirk des OLG Bamberg,

     

    • 1996: zweites Staatsexamen in Würzburg

     

    • 28.02.1997 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit als Rechtsanwalt (Rechtsanwalt/Bundesrepublik Deutschland) in Schweinfurt

     

    • 08.03.2006 Ernennung zum Fachanwalt für Familienrecht (geltende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO, Fachanwaltsordnung -FAO einzusehen z.B. unter: www.brak.de).

     

    • 30.04.2008 Ernennung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht