Rechtsanwältin Siegmann Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mit Urkunde vom 11.12.2025 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg Frau Rechtsanwältin Lara Siegmann aufgrund nachgewiesener Fachkenntnis sowie praktischer Erfahrung gem. § 43c Abs.2 BRAO die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Wir gratulieren zu diesem wohlverdienten Titel! (Geltende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO, Fachanwaltsordnung -FAO einzusehen z.B. unter: www.brak.de)


