Aktuelles


08 Sep 2017

Das Fahrverbot ist eine Nebenstrafe, die bei strafrechtlicher Verurteilung zusätzlich (also „neben“) einer Freiheits- oder Geldstrafe vom Gericht verhängt werden darf.

Ein solches Fahrverbot kann den Verurteilten im Einzelfall ganz empfindlich treffen und vor gewaltige berufliche Probleme stellen. Häufig wird ein Fahrverbot vom Verurteilten daher als weit schlimmere Bestrafung empfunden und erlebt als die eigentliche Hauptstrafe, also i. d. R. die Geld- oder Bewährungsstrafe.

Bislang war Voraussetzung für die Verhängung eines solchen Fahrverbotes, dass es zu einer Verurteilung wegen einer Straftat kommt, die bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde. Nötig war also ein direkter Bezug der Anlasstat zum Straßenverkehr.

Damit ist es jetzt vorbei. Eine solche Einschränkung existiert nicht mehr. Mit Wirkung ab 24.8.2017 (Inkrafttreten der neuen Regelung) ist die Einschränkung des verkehrsrechtlichen Bezuges der Anlasstat ausdrücklich entfallen.

Mit einem Fahrverbot als Nebenstrafe muss nun grundsätzlich jeder Angeklagte im Falle seiner Verurteilung rechnen, egal um welches Delikt es sich handelt. Auch die mögliche Höchstdauer wurde gleich einmal von bisher drei auf jetzt bis zu sechs Monate verdoppelt.

Die neue Rechtslage und ihre praktische Bedeutung wird umfassend in einem von Rechtsanwalt Hubertus J. Krause verfassten Rechtstip bei anwalt.de dargestellt. Bitte klicken Sie auf den link, um den vollständigen Artikel zu lesen.


08 Sep 2017

Nach der ab dem 6.9.2017 geltenden Rechtslage besteht bei einer Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei gem. § 163a Abs.4, 168c Abs.1 und Abs.5 StPO n.F nun nicht nur ein Anwesenheitsrecht des Verteidigers, sondern auch ein Recht des Beschuldigten auf Benachrichtigung des Verteidigers.

Somit muss für jeden Beschuldigten klar sein: “Ohne meinen Anwalt sage ich gar nichts!”

Die neue Rechtslage und ihre praktische Bedeutung wird umfassend in einem von Rechtsanwalt Hubertus J. Krause verfassten Rechtstip bei anwalt.de dargestellt. Bitte klicken Sie auf den link, um den vollständigen Artikel zu lesen.

libri Verteidiger

07 Sep 2017

Das vom Bundestag beschlossene sogenannte „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ bringt unter anderem eine weitreichende Neuregelung der Vorschrift des § 163 StPO, die sich die Ermittlungsbehörden schon lange sehnlichst gewünscht hatten.

Dieses Gesetz ist mit dem 24.08.2017 in Kraft getreten und somit ab sofort auch auf bereits laufende Verfahren anzuwenden.

Nach der damit jetzt geltenden Gesetzeslage ist ein Zeuge nicht nur verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten, sondern dort auch eine Aussage zur Sache zu machen.

Die neue Rechtslage und ihre praktische Bedeutung wird umfassend in einem von Rechtsanwalt Hubertus J. Krause verfassten Rechtstip bei anwalt.de dargestellt. Bitte klicken Sie auf den link, um den vollständigen Artikel zu lesen.

Blatt und Kollegen in Schweinfurt Beratung

07 Aug 2017

Als Anerkennung für den Einsatz des Kanzleiteams und zur weiteren Stärkung des Teamgeistes von BLATT § KOLLEGEN haben wir am 4. und 5.8.2017 eine Fahrt der Kanzlei in die schöne Fränkische Schweiz durchgeführt. In Muggendorf war für ein gelungenes Programm in Form einer geführten Wanderung zur Rosenmüllerhöhle und anschließendem Catering unter freiem Himmel mit Lagerfeuer und Fackelwanderung zurück zur Unterkunft gesorgt. Wir möchten insbesondere der Familie Bugl vom “Goldnen Stern” in Muggendorf nochmals für dieses durchweg perfekt organisierte Event und die ausgezeichnete Bewirtung auf höchstem Niveau danken!

Wiesenttal und Burgruine Neideck

Geführte Wanderung zur Rosenmüllerhöhle

entspannter Ausklang

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

07 Okt 2016

Am 7.10.2016 wurde der sehr gelungene Neubau des Geschäftshauses Heurichstraße 1+3 in Römhild eröffnet. Bekannt ist der historische Platz örtlich unter dem Namen Schabhof. Mit der Eröffnung ist die Kanzlei Blatt § Kollegen in Römhild nun in eigenen Kanzleiräumlichkeiten für Sie mit einer Zweigstelle in dem Geschäftshaus präsent. Damit sind wir mit “Kompetenz im Verbund” nun auch im Grabfeld mit kurzen Wegen für den Mandanten da.

Zweigstelle Römhild

Zweigstelle Römhild

28 Apr 2016

Im Rahmen einer Bildungsreise der Anwälte und Mitarbeiter der Kanzlei BLATT § KOLLEGEN hatten wir am 26.4.2016 die einmalige Gelegenheit, den Bayerischer Landtag in München -nach Stärkung durch ein herzhaftes Weißwurstfrühstück in der Kantine des Landesparlamentes-  von innen kennenzulernen. Wir bedanken uns insoweit herzlich für die Einladung und insbesondere die kompetente und ausgenommen interessant gestaltete, persönliche Führung durch Herrn Kollegen und MdL Steffen Vogel !

Kanzlei BLATT § KOLLEGEN im Plenarsaal des Bayerischen Landtages

BLATT § KOLLEGEN mit MdL Steffen Vogel im Plenarsaal des Bayerischen Landtages

Bayerischer Landtag München

Bayerischer Landtag München

Plenarsaal des Bayerischen Landtages

Plenarsaal des Bayerischen Landtages

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

22 Jan 2016

Frau Rechtsanwältin Jakob ist bereits seit Beginn der Mitarbeit in der Kanzlei intensiv und erfolgreich auf dem Gebiet des Mietrechtes und des Wohnungseigentumsrechtes tätig. Mit Urkunde vom 11.1.2016 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg Frau Rechtsanwältin Gabriele Jakob nun aufgrund nachgewiesener Fachkenntnis sowie praktischer Erfahrung gem. § 43c Abs.2 BRAO die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Wir gratulieren zu diesem wohlverdienten Titel! (Geltende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO, Fachanwaltsordnung -FAO einzusehen z.B. unter: www.brak.de).

Fachanwalt Mietrecht Gabriele Jakob